• Überprüfung von Mitarbeitern bei Verdacht von Schwarzarbeit sowie bei Krankenstands- bzw. Lohnfortzahlungsmissbrauch
• Senkung von Inventur-Differenzen (Testeinkäufe und Personalkontrolle)
• Bekämpfen von Waren- und Markenfälschungen (Produktpiraterie)
• Beschaffung von Informationen und Wirtschaftsauskünfte über Geschäftspartner und Bewerber, Bonitätsauskünfte
• Aufdeckung von Mitarbeiterdiebstahl, Veruntreuung oder Betrug
• Abwehr von Betriebsspionage (z.B. Einschleusungen)
• Einsatz modernster Überwachungstechnik sowie GPS-Ortung
• Abwehr von Lauschangriffen (z.B. Aufspüren von Wanzen)
• Nach österreichischem Recht gilt das Verursacherprinzip: Wer durch sein rechtswidriges Verhalten den Einsatz eines Berufsdetektives notwendig gemacht hat, kann im Regress zum Ersatz dieser Kosten herangezogen werden (§1295 ABGB)